
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss über einen qualifizierten Hochschulabschluss in Medizin, Psychologie und/oder Sozialwissenschaft verfügen und auch ihr Interesse an der Erforschung und Behandlung von Depressionen nachweisen können.
- Der Antragsteller muss in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sein und hier arbeiten.
- Der Antragsteller muss in der Lage sein, in deutscher oder englischer Sprache zu kommunizieren.